Hygienekonzept

COVID 19 – SARS-CoV-2 – Hygienekonzept für das Soziale Zentrum des freiraum-bochum e.V.

Die Verantwortung für die Umsetzung notwendiger Infektionsschutzmaßnahmen trägt der Vorstand des Vereins „freiraum-bochum e. V.“ entsprechend dem Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.

Grundsätze

Es dür­fen nur ge­impf­te oder ge­ne­se­ne Per­so­nen an Ver­an­stal­tun­gen teil­neh­men (aus­ge­nom­men sind für die Über­gangs­frist bis Ende 2021 Min­der­jäh­ri­ge, die dann das ne­ga­ti­ve Er­geb­nis eines kos­ten­lo­sen Co­ro­na-Tests vor­le­gen kön­nen müs­sen). Bei öffentlichen Veranstaltungen ist neben der 2G-Regelung ein aktueller Schnelltest (max. 24 Std. alt) notwendig, eine sogenannte „2G-Plus“-Regelung.

Die Nach­wei­se wer­den beim Ein­lass zu den Ver­an­stal­tun­gen kon­trol­liert.

Grundsätzlich ist ein Sicherheitsabstand sämtlicher Personen von 1,5 m einzuhalten.
Auf Händeschütteln oder andere Begrüßungen, die Berührungen erfordern, ist zu verzichten.

Alle Besucher*innen werden um die Beachtung der Husten- und Nies-Etikette gebeten (Niesen oder Husten nur in die Armbeuge).

Personen mit infektionsbedingten Atemwegssymptomen oder Fieber dürfen sich generell nicht im Sozialen Zentrum aufhalten.

Für die Reinigung von Hand-Kontaktflächen wie z. B. Türgriffen, Wasserhähnen und Tischflächen werden gesonderte Putzpläne erstellt und ausgehängt – die höhere Frequenz der Reinigung ist somit für jede*n einsehbar.

Die Toiletten werden mit ausreichend Seifen- und Desinfektionsspendern sowie Einmalhandtüchern ausgestattet.

Zusätzlich werden Möglichkeiten zur Desinfektion der Hände im Eingangsbereich geschaffen.
Die Räume werden während der Veranstaltungen/während des Treffens stündlich gelüftet.

Zur Vermeidung von Personenansammlungen werden an entsprechenden Stellen (Eingang, Toiletten) Schutzabstände mit Klebebändern markiert.

Der Thekenraum ist für Sitzungen gesperrt und darf nur zum Durchgang zur Toilette und zum Holen von Getränken genutzt werden.

Es besteht prinzipiell eine Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung in den gesamten Räumlichkeiten. Der Mund-/Na­sen­schutz muss nicht ge­tra­gen wer­den, wenn feste Sitz­plät­ze ein­ge­hal­ten wer­den oder der Ab­stand zu an­de­ren grö­ßer als 1,5m ist. Kin­der unter sechs Jah­ren be­nö­ti­gen kei­nen MNS. In den Räumen (insbes. in der Toilette), werden Aushänge mit Hinweisen zu richtigen Hygienemaßnahmen ausgehängt.

Nutzung

Die Teilnehmer*innenzahl von Gruppentreffen, Veranstaltungen u. ä. wird auf 30 Personen begrenzt. Stühle sind nur an den auf dem Boden markierten Stellen zu besetzen. Durch diese Markierungen und Markierungen in Wartebereichen wird ein Mindestabstand von 1,5 m gewährleistet.

Alle Gruppen die sich im SZ treffen, sind angehalten, die Verantwortlichkeiten für das Einhalten der Hygieneregel zu klären.

Die/der Verantwortliche weist die Teilnehmenden auf die Abstands- und Hygieneregeln hin und lüftet stündlich die Räume. Der Zugang erfolgt über den Hof direkt in den Versammlungsraum. Der Abgang erfolgt über den Vordereingang. Markierungen und Aushänge machen deutlich wie der begegnungsfreie Zu- und Abgang geregelt ist. Es wird nur ein Toilettenraum geöffnet, in dem nur eine Toilette und ein Pissoir benutzt werden können. Der Zugang zum Toilettenraum darf nur von jeweils 1 Person betreten werden. Im Versammlungsraum macht ein Schild darauf aufmerksam, ob die Toilette frei ist.

Täglich sind max. 3 unterschiedliche Nutzungen des Versammlungsraums zulässig, in den Zeitfenstern 8-12 Uhr, 13-18 Uhr und 19-22 Uhr. Ausnahmen müssen für den folgenden Monat bis zum 1. Mittwoch im Monat beantragt werden. Zwischen den Nutzungen werden Kontaktflächen und Toiletten gereinigt und die Räume gut durchgelüftet. Die Verantwortung für die Reinigung trägt der*die Verantwortliche. Die erfolgte Reinigung wird auf einem einsehbaren Aushang vermerkt.

Wenn es das Wetter erlaubt, sollen Treffen auf der zum Sozialen Zentrum gehörenden Außenfläche durchgeführt werden.

Hier werden für unterschiedliche Versammlungsgrößen Markierungen vorgenommen, die eine Sitzung mit dem Mindestabstand der Teilnehmenden von 1,5 Metern ermöglichen.

Stand 3. November 2020